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   BSG, 18.03.1987 - 9b RU 8/86   

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BSG, 18.03.1987 - 9b RU 8/86 (https://dejure.org/1987,851)
BSG, Entscheidung vom 18.03.1987 - 9b RU 8/86 (https://dejure.org/1987,851)
BSG, Entscheidung vom 18. März 1987 - 9b RU 8/86 (https://dejure.org/1987,851)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 61, 213
  • NVwZ 1988, 767 (Ls.)
  • DÖV 1987, 786
 
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Wird zitiert von ... (85)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 01.10.1981 - IV R 100/80

    Revisionsbegründungsfrist - Absendung - Sorgfaltspflicht

    Auszug aus BSG, 18.03.1987 - 9b RU 8/86
    Der Senat hält mit dem LSG die bezeichnete Judikatur des 1. Senats allgemein nicht für zutreffend, braucht aber noch nicht wegen einer Abweichung iS des § 42 SGG beim 1. Senat anzufragen, ob dieser an seiner Rechtsauffassung trotz der entgegenstehenden Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (zB BFHE 134, 220, 221) festhält; denn im Ergebnis stellt der Senat in diesem Fall noch keine strengeren Anforderungen an die Organisations- und Kontrollpflicht der öffentlichen Verwaltung als der 1. Senat.

    Für die betreffenden Organisationsbereiche und für die Zurechnung von prozeßrechtlichem Verschulden gelten nach dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz) bei allen genannten Personengruppen gleiche Maßstäbe (im Ergebnis ebenso BFH, Deutsches Steuerrecht 1969, 572; Betriebsberater 1974, 1378; BFHE 134, 220; BVerwG, VerwRspr 1959, 749; ZLA 1962, 268; LSG Baden-Württemberg, SozEntsch I/4 § 67 SGG Nr. 14; Bayer VGH, Bayer Verwaltungsblätter 1961, 92; 1986, 1133 f; Heiß, Bayer Verwaltungsblätter, 1984, 646).

  • BSG, 10.12.1974 - GS 2/73

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Falsch adressierte Rechtsmittelfrist

    Auszug aus BSG, 18.03.1987 - 9b RU 8/86
    Verschuldet in diesem Sinn ist das Versäumen einer Verfahrensfrist, wenn ein Beteiligter nicht die ihm nach seinen Verhältnissen zumutbare Sorgfalt beachtet, die unter Berücksichtigung aller Umstände des Falles zur gewissenhaften Prozeßführung nach allgemeiner Verkehrsanschauung vernünftigerweise erforderlich ist (st Rspr, zB BSGE 38, 248, 252 = SozR 1500 § 67 Nr. 1).
  • BVerwG, 09.10.1973 - V C 110.72

    Ersatzzustellung behördlicher Bescheide im Lastenausgleichsrecht - Zustellung an

    Auszug aus BSG, 18.03.1987 - 9b RU 8/86
    Das ist nicht anders als bei juristischen Personen und sonstigen Beteiligten des Privatrechts (vgl zB BVerwGE 44, 104, 108 ff) sowie bei Prozeßbevollmächtigten, sofern diese und jene in ihren Büroorganisationen Mitarbeiter die bezeichneten technischen Verrichtungen vornehmen lassen.
  • BAG, 20.04.1972 - 3 AZR 337/71

    Hochbesoldete - Entschädigungsloses Wettbewerbsverbot - Verdienstgrenze -

    Auszug aus BSG, 18.03.1987 - 9b RU 8/86
    Allerdings gibt der Senat seine abweichende allgemeine Beurteilung im Weg der Ankündigungsrechtsprechung (vgl zB BAGE 24, 235, 241 f) bekannt, damit die öffentlichen Verwaltungen sich auf andere Organisationsformen einrichten, als sie der 1. Senat für ausreichend gehalten hat.
  • BGH, 09.11.1976 - VI ZB 12/76

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auf Grund Versäumung der Berufungsfrist

    Auszug aus BSG, 18.03.1987 - 9b RU 8/86
    Die eingetragene Frist darf erst gestrichen werden, wenn der fristwahrende Schriftsatz tatsächlich abgesandt oder wenigstens postfertig gemacht worden ist, was nachzuweisen ist (st Rspr, zB BGH VersR 1974, 884; 1976, 962; 1977, 331; 1978, 92; 1980, 554, 871, 973; Wieczorek, aaO, Anm B IIb 5; vgl auch B IIc 3).
  • BVerwG, 29.06.1962 - IV C 31.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BSG, 18.03.1987 - 9b RU 8/86
    Für die betreffenden Organisationsbereiche und für die Zurechnung von prozeßrechtlichem Verschulden gelten nach dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz) bei allen genannten Personengruppen gleiche Maßstäbe (im Ergebnis ebenso BFH, Deutsches Steuerrecht 1969, 572; Betriebsberater 1974, 1378; BFHE 134, 220; BVerwG, VerwRspr 1959, 749; ZLA 1962, 268; LSG Baden-Württemberg, SozEntsch I/4 § 67 SGG Nr. 14; Bayer VGH, Bayer Verwaltungsblätter 1961, 92; 1986, 1133 f; Heiß, Bayer Verwaltungsblätter, 1984, 646).
  • BGH, 29.03.1974 - I ZB 7/73

    Erfordernisse der Beglaubigung bei der zuzustellenden Ablichtung einer

    Auszug aus BSG, 18.03.1987 - 9b RU 8/86
    Die eingetragene Frist darf erst gestrichen werden, wenn der fristwahrende Schriftsatz tatsächlich abgesandt oder wenigstens postfertig gemacht worden ist, was nachzuweisen ist (st Rspr, zB BGH VersR 1974, 884; 1976, 962; 1977, 331; 1978, 92; 1980, 554, 871, 973; Wieczorek, aaO, Anm B IIb 5; vgl auch B IIc 3).
  • BSG, 26.09.1975 - 12 RJ 38/75

    Versäumung einer Verfahrensfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Nicht

    Auszug aus BSG, 18.03.1987 - 9b RU 8/86
    Der Beklagte konnte sich nämlich mangels abweichender Rechtsprechung des BSG (vielmehr bestätigend: BSG SozR 1500 § 67 Nr. 3) auf die beiden von ihm genannten Urteile des 1. Senats des BSG - Breithaupt 1958, 586; 1961, 476 - verlassen; danach braucht eine Behörde fristwahrende Schriftsätze bloß rechtzeitig in ihren üblichen geordneten Geschäftsgang zum Absenden als einfache Einzelsendung zu geben und kann unter dieser Voraussetzung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erwarten, falls hinreichend ausgewählte und überwachte Mitarbeiter durch ein Versagen auf dem Weg zur Postabfertigung eine Fristversäumnis verursachen.
  • BVerwG, 03.10.1958 - VII C 59.57
    Auszug aus BSG, 18.03.1987 - 9b RU 8/86
    Für die betreffenden Organisationsbereiche und für die Zurechnung von prozeßrechtlichem Verschulden gelten nach dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz) bei allen genannten Personengruppen gleiche Maßstäbe (im Ergebnis ebenso BFH, Deutsches Steuerrecht 1969, 572; Betriebsberater 1974, 1378; BFHE 134, 220; BVerwG, VerwRspr 1959, 749; ZLA 1962, 268; LSG Baden-Württemberg, SozEntsch I/4 § 67 SGG Nr. 14; Bayer VGH, Bayer Verwaltungsblätter 1961, 92; 1986, 1133 f; Heiß, Bayer Verwaltungsblätter, 1984, 646).
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